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Allgemeine Geschäftsbedingungen


PP Bau GmbH
Dexenberg 3/2
8403 Lang
FN 566664 f,
Gerichtsstand: Graz
Stand Jänner 2022

 

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  1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der PP Bau GmbH (im Folgenden kurz „PP Bau“) und Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich der Waren und Werkleistungen von PP Bau in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Website www.pp-baugmbh.at abrufbar ist.

 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass PP Bau nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss PP Bau ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens PP Bau nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

 

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

Gegenstand des Vertrages sind der Verkauf von Waren sowie Bauwerkleistungen aus den Gebieten des Hoch- und Tiefbaus.

 

Alle Angebote und Preisangaben, die in Angebotsschreiben oder anderen von der PP Bau erstellten Dokumenten zu finden sind, sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen.

 

Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung von PP Bau. Das Absenden der vom Kunden bestellten Ware oder die Erbringung der vereinbarten Werkleistungen bewirkt ebenso den Vertragsabschluss.

 

Sofern der Kunde eine Bestellung ohne vorherige Anbotstellung von PP Bau aufgibt, gilt der Vertrag erst nach Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens PP Bau als zu Stande gekommen. Eine Auftragserteilung ist nur bei Bekanntgabe der vollständigen Kundendaten möglich.

 

Ab Abgabe der Bestellung ist der Kunde an seine Kauferklärung gebunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) für Verbraucher bleibt davon unberührt.

 

Erteilte Aufträge können von PP Bau innerhalb von acht Tagen ab Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen storniert werden.

 

Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.

 

  1. Preise

Alle von PP Bau genannten Preise für Verbraucher sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Unternehmer exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Nicht enthalten sind allenfalls anfallende Liefer- und Versandkosten. Diese sind auf dem Angebot der PP Bau gesondert ausgewiesen. Die Versandkosten werden pro Bestellung ausgewiesen. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.

 

PP Bau ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energietransporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, Mitarbeiterlöhne etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von PP Bau angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises oder Werklohnes orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex, Baukostenindex sowie Tariflohnindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert.

 

PP Bau ist nicht verpflichtet dem Kunden Angebotsüberschreitungen von unter 10% anzuzeigen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen, welche nicht bei Vertragsabschluss berücksichtigt werden konnten, ist PP Bau auch bei einer Überschreitung von über 10%nicht verpflichtet diese anzuzeigen.

 

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälliger Lieferkosten.

 

Sämtliche von PP Bau angegebene Preise basieren auf den vom Kunden bereitgestellten oder bekanntgegebenen Informationen sowie Unterlagen. Mehrkosten, welche sich aus einer Leistungsanpassung aufgrund nach Vertragsabschluss festgestellter Abweichungen der vom Kunden bereitgestellten Informationen oder Unterlagen ergeben, hat der Kunde gänzlich zu tragen.

 

Rabatt- und Gutscheincodes können nicht nachträglich auf Bestellungen angerechnet werden.

 

  1. Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, erfolgt eine Lieferung der Ware erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung. Dienstleistungen werden entsprechend dem Baufortschritt fakturiert und sind diese sofort nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Soweit nicht Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung erbrachter Dienstleistungen inklusiver der im Zuge derer verbrauchten Materialien wöchentlich.

 

Bei Zahlungsverzug ist PP Bau berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für PP Bau entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind.

 

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

 

  1. Lieferung, Montage

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei Anlieferung der Ware zum Kunden vor Montage geht das Risiko des Unterganges (Diebstahl, Naturkatastrophen, Beschädigung etc.) zum Zeitpunkt der Anlieferung der Ware auf den Kunden über.

 

PP Bau haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge der Vertragsanbahnung, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das Transportunternehmen die Ware an PP Bau zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Leistung wurde durch PP Bau angemessene Zeit zuvor angekündigt.

 

Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

 

Bei Liefer- oder Fertigstellungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von PP Bau nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist PP Bau berechtigt, die Lieferung bzw die Dienstleistung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.

 

Lieferungen ins Ausland sind möglich, jedoch hat der Käufer dabei – insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land – alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen. Diese sind nicht im Warenkaufpreis enthalten.

 

Verweigert der Kunde die Annahme, so ist PP Bau von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten.

 

Im Fall der Verzögerung der Leistung durch PP Bau ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt überdies: Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

 

Für den Fall eines ungerechtfertigten Rücktrittes vom Vertrag durch den Kunden gebührt PP Bau dennoch das vereinbarte Entgelt (§ 1168 ABGB). Für B2B-Geschäfte gilt weiters: Eine Anrechnung von Ersparnissen oder Einnahmen aus anderweitigem Erwerb hat nicht stattzufinden.

 

PP Bau ist berechtigt entweder Teile der vereinbarten Leistungen oder den Auftrag zur Gänze an Subunternehmer zu vergeben und diese mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

 

Der Kunde hat zu gewährleisten, dass eine ordnungsgemäße und ungehinderte Zufahrt zu der Baustelle mit schweren Transportfahrzeugen sowie ausreichender Lagerplatz und Manipulationsflächen vorhanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehende Mehrkosten.

 

Werden im Zuge der Leistungserbringung an Außenanlagen, wie beispielsweise Einfahrten oder Grünflächen, im Hinblick auf die Leistungserbringung selbst unvermeidliche Schäden verursacht, ist PP Bau nicht verpflichtet den Urzustand wieder herzustellen.

 

Soweit sich der Kunde mit Zahlungen oder Mitwirkungsverpflichtungen aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis in Verzug befindet, ruhen die Lieferungs- und Leistungspflichten von PP Bau.

 

Baustellenstrom und Wasser sind vom Kunden an der Baustelle bereitzustellen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von PP Bau.

 

Ein Zurückbehaltungsrecht kann seitens des Kunden nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

 

Im B2B-Bereich gilt Folgendes: PP Bau behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.

 

Bei Verarbeitung, Vereinigung, Vermengung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit anderen Sachen, steht PP Bau das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung, Vereinigung, Vermengung oder Vermischung.

 

  1. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so trifft den Kunden die Obliegenheit diese umgehend schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit PP Bau aufzunehmen.

 

PP Bau leistet Gewähr dafür, dass die übertragenen Leistungen, die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sach- und fachgerecht sowie dem aktuellen Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden. Falls Materialien vom Kunden beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung von PP Bau auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien. Werden Helfer vom Kunden bereitgestellt, erstreckt sich die Haftung von PP Bau lediglich auf die fachgemäße Arbeit der Arbeiter von PP Bau und nicht auf die vom Kunden beigestellten Arbeiter.

 

Schadenersatzansprüche im B2B-Bereich sind ausgeschlossen, sofern PP Bau nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen.

 

Schadenersatzansprüche im B2C-Bereich sind ausgeschlossen, sofern PP Bau nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen.

 

Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Mängel binnen drei Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.

 

Die Gewährleistungsfrist im B2B-Geschäft beträgt in allen Fällen ein Jahr. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird beim B2B-Geschäft ausgeschlossen, dh der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

 

Für Schäden oder Verzögerungen, die dem Kunden durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung, auch während der Ausführung der Arbeiten.

 

  1. Widerruf/Rücktrittsrecht

Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege oder außerhalb des Geschäftsraumes von PP Bau iSd FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und wird gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat bzw der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zustandegekommen ist.

 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, PP Bau mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf ist zu adressieren an:

 

PP Bau GmbH

Dexenberg 3/2

8403 Lang

ruprecht@pp-baugmbh.at

 

Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat PP Bau die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten binnen 14 Tagen auf das vom Kunden angeführte Konto rückzuerstatten und hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, zurückzustellen. Die Rückzahlung kann von PP Bau so lange verweigert werden, bis die Waren zurückerhalten wurden bzw. der Nachweis vorliegend ist, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt.

 

Die Waren sind an folgende Adresse rückzuübermitteln:

 

PP Bau GmbH

Dexenberg 3/2

8403 Lang

 

Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen.

 

Ein Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, Vertragsgegenstand sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).

 

Dem Verbraucherkunden steht das Rücktrittsrecht nach dem FAGG nicht zu, wenn PP Bau die bedungene Dienstleistung vollständig erbracht hat und PP Bau mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbraucherkunden mit der Ausführung der Leistungen begonnen hat. Auf § 16 Abs 1 FAGG wird ausdrücklich verwiesen.

 

Unternehmerischen Kunden kommt überhaupt kein Rücktrittsrecht zu.

 

  1. Datenschutz

Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

 

PP Bau macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

 

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von PP Bau automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

  1. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von PP Bau.

 

Vertragssprache ist Deutsch.

 

Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von PP Bau sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.

 

  1. Information außergerichtliche Streitbeilegung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.

Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über nachfolgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

PP Bau ist nicht dazu bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nähere Informationen können sie unter ruprecht@pp-baugmbh.at erfahren.

 

  1. Schlussbestimmungen

Im B2B-Geschäft bedürfen sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

Technische Angebotsunterlagen bleiben geistiges Eigentum der PP Bau.